strom
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Neben dieser extremen Freiheit fallen jedoch auch gewisse Pflichten an, beispielsweise die Zahlung der Miete, der Nebenkosten und auch des Stroms. Strom und Gas werden in der Regel vom Mieter selbst beantragt, so dass diese Positionen auch nicht über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters abgerechnet werden, sondern direkt vom Mieter an den entsprechenden Strom- bzw.
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