Festverzinsliche Anlagen als Profiteure der Abgeltungssteuer
Fast jeder Anleger ist irgendwie von der Abgeltungssteuer betroffen. Am härtesten trifft es allerdings Aktionäre und Besitzer von Aktienfonds, da sie ihre Kursgewinne nicht mehr nach einem Jahr steuerfrei kassieren dürfen (Details dazu auf http://www.investmentsparen.net/abgeltungssteuer.html).
Doch wer sein Geld oder einen Teil davon in Zinsanlagen investiert, profitiert von der Abgeltungssteuer. Denn bislang bestand volle Steuerpflicht auf Zinserträge. Bisher mussten Zinsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz – bei Gutverdienern bis zu 45 Prozent - versteuert werden. Der künftig geltende einheitliche Steuersatz beträgt 25 Prozent.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegen zwei von drei Sparern über diesem Steuersatz. Diejenigen, die unter dem Steuersatz liegen werden trotzdem nicht benachteiligt; denn der Sparer holt sich am Jahresende das zu viel abgezogene Geld, das direkt durch die Bank an den Staat abgeführt wurde, per Steuererklärung wieder zurück. Abgeführt wird die Abgeltungssteuer zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent und ggf. der Kirchensteuer.
Wer die Vorteile der Abgeltungssteuer voll auskosten will, sollte daher seine Sparanlage prüfen und eventuell vor dem Stichtag umlegen. Dabei ist der Zinstermin zu beachten: Bei Tagesgeldkonten werden die Zinsen oft zum 31. Dezember 2008 gutgeschrieben. Wer allerdings sein Geld auf ein Festgeld-Konto mit einen halben Jahr Laufzeit anlegt, kassiert die Zinsen im Frühjahr 2009 und zahlt dann weniger Steuern.
Ebenfalls Steuern sparen lässt sich niedrigverzinsten Vermögensanlagen wie beispielsweise Bundesanleihen oder Pfandbriefe. Dabei kauft der Sparer ein festverzinsliches Wertpapier mit einem niedrigen Zinserlös. Als Ausgleich für die niedrigen Zinsen zahlt der Anleger einen geringeren Kaufpreis; bei Fälligkeit erhält er den höheren Nennwert des Papiers zurück. Der Kursgewinn ist nach jetzigem Recht steuerfrei, sofern das Papier mindestens ein Jahr gehalten wird.
Wichtig ist, dass der Sparer die Papiere noch vor dem 1. Januar 2009 kauft. Denn nur bis dahin gilt das alte Recht.
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Der Artikel Festverzinsliche Anlagen als Profiteure der Abgeltungssteuer in der Kategorie Finanzen, wurde am 30.10.2008 um 15:37 Uhr geschrieben und vom Autor Daniel Franke info
tagesgeldvergleich.net verfasst.
