Die Rente für besonders langjährig Versicherte
Die Regelaltersgrenze für die Altersrente wurde auf das 67. Lebensjahr angehoben. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regelung. Dafür ist wichtig, wie lange ein Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt hat. Fünfundvierzig Jahre müssen es sein, dass gibt es zwei Jahre „Bonus“ bei der Altersrente. Wer also eine so genannte Wartezeit von fünfundvierzig Jahren vorweisen kann, kann mit dem 65. Lebensjahr in Rente gehen, ohne Abschläge dafür in Kauf nehmen zu müssen. Wer diese fünfundvierzig Jahre nicht zusammen bringt und in Frührente geht, muss im Rahmen der Frührente dagegen sogar empfindliche Abschläge in Kauf nehmen. Diese können je nach Rentenanspruch und nach dem Zeitpunkt des Beginns der Frührente sogar das Bestreiten des Lebensunterhaltes gefährden. Glücklich ist, wer so viel Wartezeit vorweisen kann, dass er schon mit fünfundsechzig aufhören darf, zu arbeiten.
Allerdings sind die Vorschriften für die Wartezeit von fünfundvierzig Jahren hart. Zeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld eins oder Arbeitslosengeld zwei werden hierbei nicht berücksichtigt. Genau das gleiche gilt für Zeiten aus dem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen gehören ebenfalls nicht zur Wartezeit für diese Rente. Mit anderen Worten: Wer selbstständig arbeitet, hat keine Chance diese Form einer Frührente in Anspruch zu nehmen. Ein bisschen unfair ist das schon; letztlich müssen Selbstständige ja alle Beiträge komplett aus der eigenen Tasche zahlen und werden damit stärker belastet, als Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber die Hälfte der Rentenbeiträge hinzu zahlen muss.
Alternativen zur Rente für besonders langjährig Versicherte bestehen in der Frührente, bei der massive Abschläge in Kauf genommen werden müssen und das lebenslang. Auch die so genannten Teilrente kann eine Lösung sein. Bei der Teilrente verzichtet ein Arbeitnehmer auf einen Teil des Rentenanspruches und darf im Gegenzug sehr viel mehr hinzu verdienen, als bei der regulären Frührente, Rente oder Altersteilzeit. Die Altersteilzeit ist ebenfalls ein beliebtes Modell, um das Rentenalter individuell nach vorne zu verlegen und ein paar Jahre mehr an Freizeit zu gewinnen. Für welche Regelung auch immer man sich entscheidet, ob es eine Frührente, eine Altersteilzeit oder eine Teilrente ist: Die Alternativen sollten im Vorfeld gut geprüft und abgewogen werden. Nur so lässt sich die Finanzierung des Lebens im Alter sicher stellen.
Autor: Andrea Delp
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Der Artikel Die Rente für besonders langjährig Versicherte in der Kategorie Versicherungen, wurde am 13.12.2008 um 13:04 Uhr geschrieben und vom Autor Andrea Delp info
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